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Selbstbestimmungsgesetz

Seit dem 1. November 2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft und ermöglicht es Menschen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen selbstständig zu ändern. Hier findest du die häufigsten Fragen und Antworten zum Umgang mit dem SBGG bei der Bäder Halle GmbH. Wir legen großen Wert auf Inklusion, Respekt und den Schutz all unserer Badegäste.

1. Was ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)?

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, kurz SBGG, ermöglicht es Menschen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen durch eine persönliche Erklärung mit Eigenversicherung gegenüber dem Standesamt zu ändern. Ziel ist es, die persönliche Identität und die Würde jedes Menschen zu schützen.

2. Welche Bereiche gibt es in den Bädern der Bäder Halle GmbH und wer darf sie nutzen?

Wir bieten in allen Hallen- und Freibädern getrennte Damen- und Herrenbereiche. In einigen Bädern gibt es außerdem geschlechtsneutrale Einzelkabinen.

Weitere Informationen zur Ausstattung des jeweiligen Objektes findest du auf unserer Website.

Um sichere und diskriminierungsfreie Räume für alle Gäste zu gewährleisten, weisen wir darauf hin, dass die geschlechtsspezifischen Umkleiden und Duschen (Frauen und Männer) und die Damensauna ausschließlich erwachsene Personen nutzen dürfen, die die entsprechenden körperlichen Geschlechtsmerkmale haben. Sollte dein Körper nicht mit einer geschlechtlichen Identität übereinstimmen, bitten wir dich, auch um Diskriminierung vorzubeugen, die geschlechtsneutralen Einzelkabinen zu nutzen. Kinder, die auf die Unterstützung ihrer Betreuungsperson angewiesen sind, sind von der Regelung ausgeschlossen. Die gemischte Sauna steht selbstverständlich allen Badegästen zur Verfügung.

3. Muss der Geschlechtseintrag vorgezeigt werden, um einen bestimmten Bereich nutzen zu können?

Nein, Badegäste müssen keinen Nachweis zu ihrem Geschlechtseintrag oder ihrer Identität vorzeigen.

4. Wie wird auf mögliche Konfliktsituationen reagiert?

In Konfliktsituationen setzen unsere Mitarbeitenden auf deeskalierende Maßnahmen und das Prinzip des gegenseitigen Respekts. Wir wollen eine einladende Umgebung für alle schaffen und unterstützen bei Bedarf betroffene Personen diskret.

5. An wen kann ich mich bei Fragen oder Problemen wenden?

Unser Bäderpersonal beantwortet Fragen zum Selbstbestimmungsgesetz oder zu unseren Einrichtungen gern direkt vor Ort oder per E-Mail an info@baden-in-halle.de

Unser Ziel ist es, dass alle bei uns eine gute Zeit haben – ob beim Bahnen ziehen, Schwimmen lernen oder Schwitzen.

Hinweis: Das Hausrecht bleibt vom Selbstbestimmungsgesetz unberührt.